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Schulsystem

 

Sozial- und Krankenfürsorge der Schüler und Studenten mit fremder Staatsangehörigkeit in der Tschech

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Schüler und Studenten mit fremden Staatsangehörigkeit haben selbstverständlich Zugang zum tschechischen Schulsystem. Im Wesentlichen stehen ihnen die Begünstigungen der tschechischen Studenten und Schüler zu, doch müssen sie auch mit einige Beschränkungen rechnen.

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Schüler der Grundschule

Zur Zeit gilt, dass Kinder von Ausländern, die die Grundschule besuchen,  dieselben Begünstigungen genießen, was die Verpflegung in der Schulküche (das Kostgeld wird vom Staat subventioniert) oder die kostenlose Versorgung mit Schulbüchern betrifft.  

Für die Kinder von Asylbewerbern werden die Fahrkosten und die Ausgaben für die Verköstigung von dem Asylzentrum übernommen.

Schüler der Mittelschule und der höheren Fachschulen

Der Direktor einer Mittelschule oder einer höheren Fachschule kann mit Einverständnis des Errichters eine Stipendienordnung erlassen, auf deren Grundlage an die Schüler und Studenten ein Leistungsstipendium vergeben werden kann. Die Stipendienordnung ist ganz von der Entscheidung der jeweiligen Schule abhängig und kann eigene Bedingungen und Beschränkungen festlegen.   

Was das vom Staat subventionierte Kostgeld und die Unterkunftskosten betrifft, haben Ausländer zu diesen Dienstleistungen genauso Zugang wie die tschechischen Bürger.

Studenten

Das Studium an den staatlichen Hochschulen ist kostenlos, sowohl für tschechische als auch für ausländische Studenten. Was aber das Studium selbst betrifft, müssen die ausländischen Studenten die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Lehrbücher selbst begleichen. Zu diesem Zweck können sie ein Stipendium bekommen, das aber ausschließlich in tschechischer Sprache studierende Studenten erwerben können. Studenten, die in einer Fremdsprache studieren, müssen für ihre Studienkosten selbst aufkommen.

Ausländischen Studenten, die auf einer Mittelschule oder Hochschule auf Kosten der Tschechischen Republik aufgenommen wurden, wird in demselben Umfang und unter denselben Bedingungen wie den tschechischen Studenten die ärztliche Versorgung gewährt.

Studenten, die auf eigene Kosten in die Tschechische Republik  kamen, tragen die Ausgaben

  • aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln aus der vertraglich vereinbarten Krankenversicherung
  • oder aufgrund des Abkommens über die Gewährung einer kostenlosen ärztlichen Versorgung (gilt nicht für Studenten aus der Slowakei).
 
Autor:
 
Datum: 15.12.2009
 
 
 
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