Der Betrieb der privaten Flugzeuge
Die privaten Flugzeuge pflegen auch in der Tschechischen Republik die beliebte Verkehrsart vor allem im Zusammenhang mit der sinkenden Zahl der innenstaatlichen Linien zu sein. Ausser der tschechischen Flugzeuge ist es möglich auf dem Gebiet der Republik auch die Flugzeuge zu betreiben, die im Ausland registriert sind.
Die Ankunft und der Abflug mit einem ausländischen Flugzeug
Das ausländische Flugzeug, das auf das Gebiet der Tschechischen Republik landet, kann nur auf den Flughafen mit der ständigen Zoll- und Passkontrolle landen, und zwar in den Amtsstunden (oder in dem vorher verabredeten Termin).
Die Ausnahme kann durch die Abteilung des Flugwesens des Verkehrsministeriumsgemacht werden. Der Antrag muss aber spätestens 7 Arbeistage vor der geplanten Ankunft auf die Adresse gegeben werden:
Verkehrsinisterium der Tschechischen Republik
Abteilung des Zivilflugwesens
Nábřeží Ludvíka Svobody 12
P.O.Box 9
110 05 Prag
Die Erlaubnis zu dem Abflug aus dem Gebiet der Tschechischen Republik erteilt:
Amt für das Zivilflugwesen der Tschechischen Republik
Flughafen Ruzyně
160 08 Prag
Tel.: +420 220 111 657
Fa +420 220 561 823
Alle tschechischen und ausländischen Fahrzeuge müssen die Versicherung von der Veranwortung für den Schaden abgeschlossen haben, einschlieβlich der Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der Passagiere, ihr Gepäck und dieVerantwortung den dritten Seiten gegenüber.
Der zentrale Flughafen ist der Flughafen in Praha Ruzyně. Aus diesem Grunde müssen die Mittel für die Landung und den Abflug auf diesen Flughafen bereitgestellt werden (mit Ausnahme der Notsituationen).
Bei den unregelmä βigen privaten Flügen (bei dem max. Gewicht des Flugzeugs 6 Passagiere) ist die Erlaubnis zum Abflug nicht verlangt. Es genügt, diese Tatsache 24 Stunden vorher bei der Leitung des Flugbetriebesanzumelden.
Das Fliegen mit dem ausgeliehenem tschechischen Flugzeug auf dem Gebiet der Tschechischen Republik
Die Leihanstalten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ermöglichen die Auswahl des Flugzeuges als Miete sowohl ohne den Piloten als auch mit dem Piloten. Der Mieter muss im ersten Fall den gültigen Pilotenausweis für den konkreten Typ des Flugzeuges vorzeigen.