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In der Tschechischen Republik ist die Freiheit des Wortes, die zur Konvention der Grundrechte und –freiheiten gehört, voll entwickelt. Trotzdem existieren, wie auch in allen anderen demokratischen Staaten, Organe, die mit der Kontrolle des veröffentlichten Materials beauftragt sind.

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Der Beirat des Tschechischen Fernsehens

Aufgabe des Beirates des Tschechischen Fernsehens ist die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Tschechischen Fernsehens. Gegenstand der Kontrolle ist somit sämtliches, auf allen (derzeit 2 gesamtstaatlichen und 2 digitalen) Programmen gesendetes Material des Tschechischen Rundfunks.

Der Beirat kontrolliert und bewertet vor allem:

  • die Objektivität, Echtheit, generelle Ausgewogenheit und Universalität der Ausstrahlung,   
  • die Entwicklung des Rechtsbewusstseins unter den Bürgern der Tschechischen Republik,
  • die Zusammenstellung und Verbreitung eines Programmes für Minderheiten (unter Berücksichtigung von Glaube, Kultur, Nationalität, sozialer Herkunft, Alter und Geschlecht),
  • die Entwicklung der kulturellen Identität der Bürger der Tschechischen Republik, einschließlich von Angehörigen nationaler oder ethnischer Minderheiten,    
  • die Produktion und Ausstrahlung von Nachrichten-, publizistischen, dokumentarischen, künstlerischen, dramaturgischen, sportlichen, Unterhaltungs-, Bildungs- sowie Kinder- und Jugendsendungen.      

Der Beirat des Tschechischen Fernsehens hat fünfzehn Mitglieder, die von der Abgeordnetenkammer gewählt werden, und zwar so, dass in ihr bedeutende regionale, politische soziale und kulturelle Meinungsströmungen vertreten sind. Die Mitglieder des Beirates werden für 6 Jahre in ihre Funktion gewählt , wobei alle 2 Jahre ein Drittel der Mitglieder gewählt wird; sie können wiederholt gewählt werden.

Beirat der Tschechischen Republik für Radio- und Fernseh-Ausstrahlungen

Der Beirat für Radio- und Fernsehausstrahlungen ist für die Verwaltung im Bereich der Radio- und Fernsehausstrahlung, sowie der übernommenen Ausstrahlung, verantwortlich. Zu den Pflichten und Kompetenzen des Beirates gehören unter anderem:

  • Aufsicht über die Pluralität des Programmangebotes und der Informationen
  • Schwerpunktsetzung auf die inhaltliche Unabhängigkeit der Ausstrahlung
  • Erteilung, Änderung und Entzug von Lizenzen zur Betreibung einer Ausstrahlung
  • Monitoring der Ausstrahlung
  • Ermahnung bei der Verletzung von Pflichten oder Bedingungen der Lizenzerteilung
  • Erteilung von Sanktionen
  • Planung des für eine Ausstrahlung bestimmten Frequenzspektrums (in Zusammenarbeit mit dem Tschechischen Amt für Telekommunikation),  
  • Mitarbeit an der Bildung von Grundsätzen der staatlichen Politik der Tschechischen Republik in Beziehung zur Ausstrahlung  
  • Vorlage von Jahresberichten an die Abgeordnetenkammer über seine Tätigkeit und über den Stand im Ausstrahlungsbereich.

Die Mandatsdauer eines Beiratsmitgliedes beträgt sechs Jahre. In die Funktion eines Beiratsmitgliedes kann niemand gewählt werden, der diese Funktion schon für zwei aufeinander folgende Perioden innehatte. Die Dauer der Funktion des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates wird durch den Beirat bestimmt.

Tschechisches Amt für Telekommunikation

Das Tschechische Amt für Telekommunikation ist verantwortlich für die Verwaltung der elektronischen Kommunikation und Post-Dienstleistungen.

Wichtig ist auch die Kontrollfunktion des Amtes bei der Marktregulation und die Aufstellung von Bedingungen zur Bildung von Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des wirtschaftlichen Wettbewerbes. Ziel ist der Schutz der Verbraucher und anderer Marktteilnehmer bis zur Zeit der Erreichung einer vollständigen Konkurrenz.

Das Amt stellt gleichzeitig den Schutz mehrerer Dienstleistungen im Bereich der Radio- und Fernsehausstrahlung, sowie der Informationsdienste für die Gesellschaft, sicher.

Das Amt hat einen Beirat aus fünf Mitgliedern. Eines der Mitglieder des Beirates ist Vorsitzender; die Mitglieder des Beirates und sein Vorsitzender werden von der Regierung ernannt und abgewählt. Die Funktionsdauer der Mitglieder des Beirates beträgt fünf Jahre.


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Datum: 04.01.2010
 
 
 

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