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Wie es hier funktioniert

 

Datenboxen

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Die Datenbox ist ein elektronischer Aufbewahrungsort, der zur Zustellung von amtlichen Dokumenten und zur Kommunikation mit den Organen der öffentlichen Gewalt bestimmt ist. Für die Gründung und Verwaltung der Datenbox ist das Innenministerium verantwortlich. Für Bürger und unternehmende natürliche Personen ist die Gründung einer Datenbox nicht pflichtig. Für juristische Personen und Organe der öffentlichen Gewalt (Staatsverwaltung) ist die Gründung einer Datenbox verbindlich.

  photo:  (www.sxc.hu)  
 
 
Das in die Datenbox abgeschickte Dokument (Datennachricht) gilt zum Zeitpunkt der Anmeldung der berechtigten Person in die Datenbox als zugestellt. Die Zustellungsfiktion funktioniert ähnlich wie bei Briefsendungen: falls Sie sich in einer Frist von 10 Tagen ab dem Tag, an dem das Dokuments in die Datenbox geschickt wurde, nicht in die Datenbox anmelden, wird dieses Dokument mit dem letzten Tag dieser Frist als zugestellt betrachtet. Die Zustellung des Dokuments hat die gleiche Rechtswirkung wie die Zustellung zu eigenen Händen.

Die Datenbox ist keine E-Mail-Box, man kann mit deren Hilfe nicht direkt mit den einzelnen Beamten, sondern nur mit dem Amt kommunizieren. Mit Hilfe der Datenbox kann man auch mit keiner anderen natürlichen Person, unternehmenden natürlichen Person oder juristischen Person kommunizieren. Weitere Informationen finden Sie auf www.datoveschranky.info.
 
Autor: Aleš Martínek
 
Datum: 21.02.2010
 
 
 
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