Jede Person, egal ob natürliche oder juristische, kann sich mit ihren Problemen an diesen öffentlichen Bürgerrechtsvertreter, wie die offizielle Bezeichnung lautet, wenden. Das gilt auch für in der Tschechischen Republik lebende Ausländer.
Die Aufgabe des Ombudsmanns ist es, Menschen vor unfairer Behandlung durch Ämter und andere Institutionen der öffentlichen Verwaltung (mit Ausnahme der Selbstverwaltung) zu schützen, wenn:
- die Behandlung dem Gesetz widerspricht,
- sie nicht den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates und einer verantwortungsvollen Staatsführung entspricht,
- die Ämter und Institutionen untätig sind.
Im Büro des tschechischen Ombudsmanns treffen jährlich circa 7.500 Anliegen ein. Der Ombudsmann funktioniert als eine externe, unabhängige, kostenlose, ziemlich operative und möglichst nicht formelle Institution. Er hat in der Tschechischen Republik keine Mittel zum direkten Eingreifen zur Verfügung, sondern verlangt von derjenigen Behörde, die sich fehlerhaft verhalten hat, dass dieses Verhalten korrigiert wird. Reagiert die Behörde nicht, wendet sich der Ombudsmann an die vorgesetzte Stelle, gegebenenfalls an die Regierung. Es ist nicht seine Aufgabe, die Entscheidungen der staatlichen Organe zu ändern oder zu ersetzen, sondern zu fordern, dass hierzu die jeweils eigenen Kontroll-, Korrektur- und Strafkompetenzen der Behörde eingesetzt werden.
Eine weitere Aufgabe des Ombudsmanns ist es, regelmäßig die Orte zu besuchen, an welchen Menschen in ihren Freiheiten eingeschränkt werden. Neben Gefängnissen sind es auch X3 Einrichtungen für Ausländer X3 (Auffangstationen, Übergangsunterkünfte und Integrationsheime für Asylanten). Der Ombudsmann wacht hier darüber, dass die Grundrechte der Bürger eingehalten werden. Außerdem trägt er zur Durchsetzung der Gesetze bei, die Gleichberechtigung und den Schutz vor Diskriminierung garantieren.
Zum ersten tschechischen Ombudsmann wurde im Dezember 2000 der hochgeschätzte Rechtsanwalt
Dr. Otakar Motejl, der dieses Amt bis zu seinem Tod im Mai 2010 bekleidete. Sein Nachfolger ist seit September 2010 Dr. Pavel Varvařovský.