System der unabhängigen Richte
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Die Gerichtsmacht wird in der Tschechischen Republik genauso wie in anderen demokratischen Rechtsstaaten durch die Verfassung der Tschechischen Republik so gestaltet, dass Gerichte ihre Macht als unabhängige Institutionen ausüben.
Laut Verfassung der Tschechischen Republik bilden das Gerichtssystem Verfassungsgericht, Oberstes Gericht, Oberstes Verwaltungsgericht, Ober-, Bezirks- und Kreisgerichte. Ihre Zuständigkeit und Organisation wird durch Verfassung und Gesetze festgeschrieben, genauso wie Zuständigkeit und Organisation der Staatsanwaltschaft.
Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht ist ein Organ zum Schutz der Verfassungsmäßigkeit . Im Verfassungsgericht tagen 15 von dem Präsidenten mit Zustimmung des Senats für Dauer von 10 Jahren ernannten Richter. Die Richter des Verfassungsgerichts können ohne Zustimmung des Senats nicht strafverfolgt werden, was den Schutz vor dem Blockieren der Amtsausübung sichert. Ein Richter des Verfassungsgerichts kann nur dann festgenommen werden, wurde er bei der Begehung einer Straftat bzw. unvermittelt danach ertappt. Er wird dann von dem Senatvorsitzenden innerhalb von 24 Stunden an das Gericht übergeben.
In den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsgerichtes fällt außer Anderem:
Gesetze bzw. einzelne Bestimmungen aufheben, falls sie der Verfassung wiedersprechen,
über Verfassungsbeschwerden gegen rechtskräftige Beschlüsse befinden, falls diese garantierte Grundrechte und Freiheiten verletzen,
die von dem Senat erhobene Verfassungsklage gegen den Präsidenten überprüfen,
über die für die Beschlussfassung des internationalen Gerichts nötigen Maßnahmen entscheiden,
Streitigkeiten bezüglich Zuständigkeiten der Staatsorgane und Organe der Staatsselbstverwaltung schlichten,
vor der Ratifikation der internationalen Abkommen diese auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung überprüfen.
Oberstes Gericht
Oberstes Gericht ist das höchste Gerichtsorgan über allen in die Gerichtszuständigkeit fallenden Sachen (ausgenommen Angelegenheiten, über welche Verfassungsgericht oder Oberstes Verwaltungsgericht zu befinden hat).
Oberstes Verwaltungsgericht
Oberstes Verwaltungsgericht beaufsichtigt Gesetzlichkeit und Einheitlichkeit der Beschlussfassung der Bezirksgerichte und Verwaltungsorgane. Seine Aufgabe ist es, vor gesetzwidrigen Beschlüssen der Verwaltungsorgane und seit kurzem auch vor der Untätigkeit und widerrechtlichen Eingriffen der Verwaltungsorgane zu schützen.
Mit dem EU-Beitritt verpflichtete sich die Tschechische Republik , in vereinbarten Bereichen die Überordnung des europäischen Rechtes dem tschechischen Recht zu respektieren.