Unabhängig davon, ob Sie in die Tschechische Republik als Tourist reisen oder sich hier niederlassen möchten, müssen Ihre Einreise und Ihr Aufenthalt legal sein. Am besten informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Einreise bei den Botschaften und Konsulaten der Tschechischen Republik in Ihrem Heimatland über die geltende Rechtslage.
Diejenigen, die in der Tschechischen Republik studieren, arbeiten oder aus einem anderen Grund für eine längere Zeit bleiben möchten, wenden sich zur Beratung über die Rechte und Pflichten betreffend eines legalen Aufenthalts am besten an die Mitarbeiter der Regionalbüros des Tschechischen Innenministeriums. Das Innenministerium hat außerdem eine Reihe von Informationsbroschüren in verschiedenen Fremdsprachen herausgegeben, die Ihnen die Orientierung im Umfeld der Bewilligungen für Ausländer auf dem Landesgebiet der Tschechischen Republik erleichtern sollen. Diese Broschüren finden Sie hier.
Bürger aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie ihre Familienangehörigen finden die notwendigen Informationen für einen Aufenthalt hier.
Ausländer, die mit der, ihren Aufenthalt betreffenden Entscheidung des Tschechischen Innenministeriums nicht einverstanden sind, können dagegen Berufung einlegen. Neu können sie sich dabei an die Kommission für Beschlüsse, die den Aufenthalt eines Ausländers betreffen wenden. Die Beschwerde ist nicht an die Kommission direkt zu richten, sondern an das Organ, welches die angefochtene Entscheidung gefällt hat, also an die verantwortliche Abteilung für Asyl- und Migrationspolitik des Innenministeriums. Diese ist dann verpflichtet, die Beschwerde an die Kommission weiterzugeben. Das Innenministerium hat außerdem eine spezielle Anti-Korruptions-Nummer für Ausländer eingerichtet, bei welcher jegliche Formen von Korruption, mit welchen der Ausländer, zum Beispiel während der Beantragung seiner Aufenthaltsbewilligung, in Berührung kommt, gemeldet werden können. Die Anti-Korruptions-Nummer ist: +420 974 847 704. Unter dieser Nummer ist jeweils montags und mittwochs von 8 bis 17 Uhr und dienstags und donnerstags von 8 bis 15 Uhr ein tschechisch sprechender sowie ein englisch sprechender Operator erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten kann die Meldung in jeder Sprache aufgezeichnet werden. Sie wird dann am darauffolgenden Tag bearbeitet.
Das Ausländeraufenthaltsgesetz wurde 2010 grundsätzlich überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen, welche die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik betreffen und welche seit Anfang 2011 gültig sind, finden Sie hier.

Autor:
Andrea Kábelová
Quelle: Ministerstvo vnitra CR

Datum:
12.09.2011