Kostenloser Tschechischunterricht für alle ausländischen Kinder
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Ausländische Kinder, die in der Tschechischen Republik die Grundschule besuchen, können jetzt kostenlos die tschechische Sprache lernen. Dies ermöglicht das neue Schulgesetz, das seit Anfang 2012 in Kraft ist.
Das neue Schulgesetzt legt fest, dass die Kreisämter (entsprechend dem Wohnort des Schülers und in Zusammenarbeit mit der Schule) für alle ausländischen Kinder im Pflichtschulalter eine kostenlose Vorbereitung zur Eingliederung in die Grundschulausbildung sicherstellen müssen. Dazu gehört unter anderem der auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Unterricht der tschechischen Sprache. Bisher galt diese Vorschrift nur für Kinder aus EU-Ländern.
Hier finden Sie eine Liste der Schulen, die Tschechischunterricht für ausländische Kinder anbieten. Sie können diese Informationen auch beim
Kreisamt Ihres Wohnortes bekommen.
Das neue Schulgesetz bringt Schülern im Jahr 2012 folgende wichtige Änderungen:
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Die Zahl der Anmeldungen für eine Mittelschule wird beschränkt. – Neu können sich die Schüler nur noch für zwei Mittelschulen oder Langzeitgymnasien anmelden.
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Eine Einschulungsbestätigung wird eingeführt. – Wenn der Schüler die Aufnahmeprüfung an beiden Schulen, für die er sich bewirbt, schafft, muss er durch die Abgabe der Einschulungsbestätigung an derjenigen Schule, die er besuchen wird, seine Anmeldung bestätigen.
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Die Grundschulen sind nicht mehr verpflichtet, den Schülern eine Abschlussbeurteilung auszustellen. – Früher haben die Klassenlehrer in Zusammenarbeit mit einem Erziehungsberater und weiteren Lehrern eine Beurteilung ausgearbeitet, die Auskunft über die Fähigkeiten des Schülers, über seine Verhaltensmerkmale und gegebenenfalls über seine Erfolge, zum Beispiel bei Wissensolympiaden, Sportwettkämpfen oder Ähnlichem, gab. Diese Beurteilung wurde der Mittelschulanmeldung beigelegt. Neu müssen die Schulen diese Beurteilung nicht mehr erstellen.

Autor:
Andrea Kábelová
Quelle: Ministerstvo vnitra ČR

Datum:
07.04.2012