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System der Investitionsanreize

 
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Investitionsanreize können sowohl einer neuentstandenen als auch existierenden Gesellschaft, tschechischen oder ausländischen Investoren gewährt werden. Den Produktionsgesellschaften kann ein Parzial- oder Gesamteinkommensteuernachlass erteilt werden für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren mit einer Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder für die Umschulung der Mitarbeiter.

 
 

Aktive Unterstützung ausländischer und inländischer Investitionen datiert sich im Jahre 1998, wann die tschechische Regierung ein Beschluss über Investitionsanreize für ausländische Investoren fasste.

Gesetz über Investitionsanreize

System der Investitionsanreize sieht Gesetz Nr. 19/2004 GBl. in der geltenden Fassung vor, mit dem sich Gesetz Nr. 72/2000 GBl. über Investitionsreize und Änderungen einiger Gesetze (Gesetz über Investitionsreize) ändert und einige weitere Gesetze.

Die wichtigsten realisierten Änderungen im Rahmen der aktuellen Novellierung des Gesetzes über Investitionsanreize (19/2004 GBl.) sind zum Beispiel die Herabsetzung des minimalen Investitionslimits von 350 Millionen CZK auf 200 Millionen CZK, die Einigung der Frist für Steuernachlässe auf 10 Jahre, die Möglichkeit, Rechtsmittel einzureichen und auch gerichtlich den Beschluss des Ministeriums für Industrie und Handel über die Gewährung der Investitionsreize zu überprüfen.

  • Zum 15.11.2005 sind es 205 Gesellschaften , die laut Gesetz über Investitionsanreize die Investitionsanreize genießen. Realisierte Investitionen der unterstützten Firmen erreichen laut Annahme eine Gesamthöhe von fast 6,79 Milliarden USD und sehen die Schaffung von 48 110 Arbeitsplätzen vor.

Unter den Ivestitionsanreizen versteht man:

  • Körperschaftssteuernachlass für Rechtspersonen  auf 10 Jahre für neu gegründete oder bereits existierende Gesellschaften, oder für existierende Rechtspersonen,
  • Ü bertragung technisch ausgestatteten Gebietes zu einem begünstigten Preis ,
  • materielle Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen (bis 200 000 CZK pro Mitarbeiter),
  • materielle Förderung der Umschulung oder Weiterbildung der Mitarbeiter (bis 35%  der Umschulungskosten),
  • Grundstückübertragung gemäß Sonderrechtsvorschrift, die im Kataster der Liegenschaften als landwirtschaftliches Grundstück eingetragen sind und Übertragung anderer  Grundstücktypen und zwar für Preise festgestellte gemäß der zum Tag der Schließung des Übertragungsvertrages wirksamen Sonderrechtsvorschrift. Die die Übertragung der Grundstücke im Besitz der Tschechischen Republik einschränkenden Sondergesetze sind damit nicht betroffen.

Bedingungen für Gewährung der Investitionsanreize:

1.   Die Investition muss in die verarbeitende Industrie , entweder in eine im Gesetz aufgeführten high—tech Branchen, oder in eine andere Branche der verarbeitenden Industrie unter der Vorraussetzung, dass mindestens 50 % des Fertigungsstraßepreises die Kosten für Anschaffungen der  Maschinenanlagen bilden werden, die in der von der Regierung verabschiedeten Liste der ausgereiften (high—tech) Maschinenanlagen enthalten sind.

2.   Es muss sich um Einführung neuer Produktion, Verbreitung bestehender Produktion, oder deren Modernisierung zum Zweck wesentlicher Produkt- oder Produktionsprozessänderung  handeln.

3.   Investor muss mindestens 200 Millionen CZK (vor der Novellisierung 350 Millionen CZK) investieren, in Regionen mit Arbeitslosenrate mindestens um 25 % höher als durchschnittliche Arbeitslosenrate in Tschechien ist diese Forderung auf 150 Millionen CZK und in Regionen mit Arbeitslosenrate mindestens um 50 % höher als durchschnittliche Arbeitslosenrate in Tschechien ist Investitionslimit auf 100 Millionen CZK herabgesetzt.

4.   Die Investition in einer Höhe von mindestens 100 Millionen CZK (vor der Novellisierung 145 Millionen CZK), 50 Millionen CZK im Falle einer Investition im Region mit hoher Arbeitslosigkeit, muss mit Eigenkapital gedeckt werden .

5.   Der Investor muss Maschinenanlagen anschaffen, die in die Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifbuches eingeordnet sind und zwar in einem Wert von mindestens 40 % des Gesamtwertes des besorgten längerlebenden Sachanlagenvermögens und immateriellen Anlagenvermögens.

6.   Die vorgesehene Produktion muss allen tschechischen legislativen Anforderungen des Umweltschutzes entsprechen .

System der Investitionsanreize

System der Investitionsanreize ist in der Tschechischen Republik  unterschiedlich eingestellt für verschiedene Typen der Investitionsprojekte:

Verarbeitende Industrie
Strategische Dienstleistungen und Technologiezentren
KörperschaftssteuernachlässeSubventionen für Unternehmungstätigkeit
Förderung der Schaffung von ArbeitsplätzenSubventionen für Weiterbildung und Umschulungen
Förderung der Weiterbildung und Umschulungen

Die Investoren, die eine neue Produktion einführen, oder bestehende Produktion im Bereich der verarbeitenden Industrie erweitern, können im Falle einer Investition über 100 Mil. CZK Investitionsanreize gemäß Gesetz über Investitionsanreize gewinnen.

Investitionsanreize im Bereich der Technologiezentren und Zentren der strategischen Dienstleistungen richten sich nach den Regeln des Rahmenprogramms des Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik für Förderung der Technologiezentren und Zentren der strategischen Dienstleistungen.

Falls Projekte im Bereich Gewährung spezifischer Dienstleistungen in Regionen mit höherer Arbeitslosenrate in den zwei vergangenen Jahreshälften als 14 % realisiert werden, können die Investoren auch die finanzielle Förderung gemäß Programm zur Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beantragen.

Die Auslandsinvestitionen, die auf die Tschechische Republik gezielt sind, werden von der Agentur für Unterstützung des Unternehmens und der Investitionen CzechInvest maximal stimuliert. Seit dem Jahr 1992 strebt CzechInvest nach der guten Propagation von der Tschechischen Republik als einem idealen Ort für Auslandsinvestitionen und Unterstützung des Zuflusses von direkten Investitionen.

CzechInvest wird auch zu einer Kontaktstelle, die den einheimische sowie ausländischen Unternehmern aktuelle und fachbezogene Informationen über sämtliche Formen der Unternehmensförderung in der Tschechischen Republik und die Möglichkeiten von deren Gewinnung zur Verfügung stellt.
Mit dem Ziel, die Gewährung von der Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen maximal zu vereinfachen und zugänglich zu machen, baut CzechInvest auch regionale Niederlassungen auf. Zur Zeit bietet sie ihre Dienstleistungen in 13 Regionalbüros, die den Unternehmern Informationen über die Strukturfonds der EU und das System der Staatshilfe gewähren, bei der Ausfüllung der Anträge auf Unterstützung helfen, diese Anträge annehmen und außerdem auch die Inanspruchnahme der Finanzmittel für einzelne Projekte überwachen.
Für eine einfachere Kommunikation mit ausländischen Investoren verfügt die Agentur CzechInvest auch über sieben Auslandsbüros. Diese Büros befinden sich in Ländern, aus denen in die Tschechische Republik eine große Anzahl der Investitionen kommt. Die Kontaktangaben einzelner Büros stehen auf den Internetseiten der Agentur zur Verfügung.
Für weitere Informationen über Investitionsanreize kann CzechInvest mittels E-mail-Adresse pobidky@czechinvest.org angesprochen werden.

Informationen über Investitionsanreize findet man auf den Seiten des  Ministeriums für Industrie und Handel  und auf dem Portal www.czechinvest.org
 
Autor:
 
Datum: 08.12.2009
 
 
 

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