Für das Jahr 2010 werden die Grundstückssteuersätze bei allen Grundstücken, bei denen zur Steuergrundlage die Fläche in Quadratmetern wird, auf das Zweifache erhöht. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken (Ackerboden, Hopfengärten, Weingärten, Obstgärten, Gärten, Teiche, Dauergrasbewuchs) wird der Steuersatz dagegen nicht erhöht. Bei der Gebäudesteuer werden alle Steuersätze auf das Zweifache erhöht, ausgenommen der Bauten für andere unternehmerische Tätigkeit – dort bleibt der bisherige Steuersatz von 10 CZK/. Die Steuerhöhe hängt dann von dem Koeffizient ab, mit dem die Meter in konkreten Fällen multipliziert werden.