Die Steuerreform, welche das Parlament der Tschechischen Republik im Herbst 2011 bewilligte, novelliert das Steuergesetz, Versicherungsgesetz und weitere Gesetze der Tschechischen Republik. Insgesamt sind von den Änderungen etwa 70 Gesetze und Verordnungen betroffen. Zwar tritt die Steuerreform per 1. Januar 2012 in Kraft, die Änderungen werden aber erst ab dem 1. Januar 2014 wirksam.
Was ändert sich mit der Steuerreform?
Die folgenden Gesetze werden im Zuge der Steuerreform geändert:
- Gesetz über Lotterien und ähnliche Spiele (vor allem die Abgaben)
- Gesetz über kommunale Gebühren
- Gesetz über Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer
- Gesetz über die Mehrwertsteuer
- Gesetz über die soziale Sicherheit und staatliche Beschäftigungspolitik usw.
Unter anderem werden sich durch die Steuerreform folgende Änderungen ergeben:
- Aufheben des Superbruttolohns (Summe des Bruttolohns des Arbeitnehmers plus soziale Versicherungsabgaben und Krankenkassenbeitrag) mit gleichzeitiger Erhöhung des Einkommenssteuersatzes von 15 % auf 19 %, allerdings neu mit dem Bruttolohn als Berechnungsgrundlage.
- Einrichten eines einheitlichen Inkassobüros für die Steuererhebung, d. h. ein Art großes Steueramt, das unter anderem Fälle von Steuerhinterziehung aufdecken und verhindern soll.
- Der Einkommenssteuersatz von juristischen Personen bleibt bei 19 %.
- Vereinheitlichung der Ansätze für Sozial- und Krankenkassenabgaben auf 6,5 % bei Selbständigerwerbenden und Angestellten. Die Krankenkassenabgaben steigen dadurch für Angestellte um 2 %.
- Die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer werden durch eine neue Steuer auf die Lohnsumme in einer Höhe von 32,5 % ersetzt, das heißt, dass die Belastung für den Arbeitgeber im Vergleich zu heute um 1,5 % abnimmt. Die Steuer von 32,5 % löst mit einem einheitlichen Betrag die bisher separat bezahlten Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer ab.
- Senkung der Unterstützung von Hypotheken und Baudarlehen. Neu können maximal 80 000 CZK für die Bezahlung der Zinsen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden (statt wie bisher bis zu 300 000 CZK).
- Senkung der Grenze für die Mehrwertsteuerpflicht von Selbständigerwerbenden auf 750 000 CZK. Bisher galt die Mehrwertsteuerpflicht ab einem Umsatz von 1 Mio. CZK.
- Aufheben der Dividendensteuer.
- Besteuerung von Glückspiel. Firmen, die Glückspiel anbieten, werden neu eine Einkommensteuer von 20 % bezahlen müssen. Diese Änderung gilt bereits ab 2012.
- Einführung eines einheitlichen Erbschaftssteuersatzes von 9,5 %.
- Einführung eines einheitlichen Schenkungssteuersatzes von 19 %.
- Die Grunderwerbsteuer bleibt bei 3 %.