Seit dem 1. Januar 2012 gelten für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen in den Emissionsklassen Euro 0 bis Euro IV neue Mautsätze für Fahrten auf Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Straßen der 1. Kategorie. Für die Emissionsklassen Euro V und höher bleibt die Mautberechnung gleich wie im vorhergehenden Jahr (2011). Ebenfalls erhöht wurden die Preise der Autobahnvignetten für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
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