Die Parkmöglichkeiten sind in den einzelnen Städten verschieden und jede Stadt hat ihre eigene Lösung des Problems mithilfe der gültigen Verordnungen und Regelungen gefunden. Sofern Sie eine größere Stadt besuchen möchten, in der man annehmen kann, dass das Parken zum Problem wird, informieren Sie sich im Voraus, welche Parkmöglichkeiten es dort gibt. Die entsprechenden Informationen finden Sie meist auf der Homepage der Stadt und/oder direkt vor Ort in den Touristen- und Informationszentren. Falls Sie sich nicht im Voraus informieren, dann beachten Sie die Anzeige- und Informationstafeln, auf denen angeführt ist, wo und wie lange man parken darf. Bei Nichtbeachtung der Hinweise kann es Ihnen passieren, dass Ihr Wagen abgeschleppt wird und/oder Sie aufgrund des ordnungswidrigen Parkens eine Strafe bezahlen müssen.
Falls Ihr Wagen abgeschleppt werden sollte, dann wenden Sie sich umgehend an die Polizei vor Ort. In dem Moment, in dem Sie festgestellt haben, dass sich Ihr Wagen nicht dort befindet, wo sie ihn geparkt haben, rufen Sie die Polizei unter Notrufnummer 158 oder die Stadtpolizei unter der Notrufnummer 156 an. Hier erfahren Sie, ob ein Vermerk über das Abschleppen Ihres Fahrzeugs vorliegt oder nicht.
In größeren Städten sind die Parkmöglichkeiten meist begrenzt, vor allem in den Stadtzentren. Autofahrer dürfen meist nur auf gekennzeichneten Parkplätzen parken, die gebührenpflichtig sind. Meistens finden Sie dort Parkautomaten, in einigen Städten kann man die Parkgebühren sogar per SMS-Nachricht bezahlen.
Das Parken in der Hauptstadt
Prag verfügt über das beste Angebot an Parkmöglichkeiten in der Tschechischen Republik, wobei sowohl an die Bewohner, als auch die Besucher und Pendler gedacht wurde.
Parken P+R
Prag bietet als einzige Stadt Auffangparkplätze des Typs „P + R” (Park & Ride – einparken und weiterfahren) an, die am Stadtrand errichtet wurden und direkt an das Netz des Städtischen Nahverkehrs angeschlossen sind. Das Parken kostet hier 10 Kronen pro Tag.
Gebührenpflichtiges Parken
Die Stadtverwaltung hat in einigen Ortsteilen Prags zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten im Rahmen von gebührenpflichtigen Parkzonen errichtet. Hierbei gibt es Parkplätze nur für Ortsansässige und Parkplätze für Besucher. Die einzelnen Parkzonen unterscheiden sich voneinander durch einen Farbstreifen auf einer Zusatztafel, die zusätzlich unter der senkrechten Verkehrstafel angebracht ist, die den Parkplatz markiert. Diese Parkzonen gelten derzeit für die Stadtteile Prag 1, 2, 3 und 7.
Die sog. Blaue Zone ist blau markiert, und zwar sowohl auf einer Zusatztafel, als auch auf der Straße, in dem genau der Bereich festgelegt wird, in dem diese Zone gilt. In der blauen Zone dürfen nur Autos mit einer speziellen Parkkarte parken, die sie dazu berechtigt, diesen Parkplatz zu nutzen. Die Parkkarte wird vom zuständigen Stadtamt ausgestellt. Diese Zone ist für das Parken von Anrainern bestimmt.
In der grünen Zone dürfen Fahrzeuge für die Dauer von höchstens 6 Stunden parken. Die Bezahlung erfolgt in Münzen bei einer der Parkuhren. Nach dem Münzeinwurf erhalten Sie einen Parkschein, die Mindestparkdauer beträgt 30 Minuten. Den Parkschein legen Sie hinter die Frontscheibe des Fahrzeugs.
In der orangefarbenen Zone ist das kurzfristige Parken von Fahrzeugen für die Dauer von höchstens 2 Stunden erlaubt. Den Parkschein erhalten Sie ebenfalls beim Parkautomaten erhältlich. Die Mindestparkdauer beträgt 15 Minuten.