Im Unterschied zu den hochmotorisierten Staaten wird in der Tschechischen Republik die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht als Priorität wahrgenommen; das rechtliche Wissen ist im Unterschied zu den hochentwickelten Staaten auf einem niedrigen Niveau, das gleiche gilt für die Einforderbarkeit des Rechts.
Für die Verbesserung der derzeitigen Situation verwendet man eine koordinierte Herangehensweise im Bereich Repression und Prävention – das beinhaltet einerseits die regelmäßigen Sicherheitsmaßnahmen der Polizei, die Ausbildung der Autofahrer und die Annahme von einigen notwendigen Veränderungen in der rechtlichen Regelung des Straßenverkehrs auf den Landesstraßen.
Den ganzen Text der Strategie können Sie auf den Internetseiten des Verkehrsministeriums der Tschechischen Republik einsehen.
Unfallhäufigkeit im Jahre 2007
Im Jahre 2009 untersuchte die Polizei insgesamt 67 870 Unfälle, bei denen 763 Personen ums Leben kamen , 3 225 schwer und 21 831 leicht verletzt wurden. Die Schätzungen der materiellen Schäden belaufen sich auf eine Summe von 4,532 Milliarden CZK.
Die Gesamtzahl zeugt jedoch nicht über die reale Unfallhäufigkeit im Vergleich zu den vorigen Jahren (Senkung um bis zu 53,9 %). Mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2009 tritt nämlich die Novelle des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. in Kraft, die die Anwesenheit der Polizei bei Verkehrsunfällen regelt. In der Vergangenheit musste man die Polizei zu jedem Unfall rufen, bei dem der Minimalschaden an einem der Fahrzeuge 50 000 Kronen erreichte. Heute verschob sich die Grenze und die Anwesenheit der Polizei ist also erst in dem Fall erforderlich, dass der Schaden an einem Fahrzeug höher als 100 000 Kronen ist oder der Verkehrsunfall andere, im Gesetz genannte Tatbestände verwirklicht. Dazu gehören zum Beispiel die Fälle, wenn die Fahrzeuge die Zügigkeit des Verkehrs auf der Kommunikation verhindern oder es zu Verletzungen oder zum Tod einer Person kommt.
Mit der Änderung des Gesetzes verminderte sich deutlich die Anzahl der Ausfahrten der Polizei zu Verkehrsunfällen und die Fahrer sind verpflichtet, den Verkehrsunfall selbst zu lösen. Jeder Fahrer ist verpflichtet, im Fahrzeug die sog. Aufzeichnung über den Verkehrsunfall zu haben, die er beim Unfall vor Ort ausfüllt.
Aktionen zur Sicherheit im Straßenverkehr
Die Polizei der Tschechischen Republik veranstaltet im Laufe des Jahres eine Reihe von Aktionen, die auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgerichtet sind. Es handelt sich um regelmäßige Aktionen (z. B. im Zusammenhang mit Schulbeginn nach den Sommerferien) und um unregelmäßige Aktionen. Von den unregelmäßigen Aktionen erfahren die Autofahrer in der Regel höchstens einige Tage zuvor, ab und zu wird auch das Hauptthema der Aktion veröffentlicht.
Am häufigsten werden die vorgeschriebene Geschwindigkeit, der technische Zustand des Fahrzeugs, die Benutzung des Sicherheitsgurtes und das Fahren unter Alkoholeinfluss kontrolliert.
Besip
Mit der Entwicklung der Sicherheit im Straßenverkehr - insbesondere in Form von Prävention und Aufklärung - ist eine Abteilung des tschechischen Verkehrministeriums namens BESIP beschäftigt (auf Tschechisch ist dies die Abkürzung für Sicherheit im Straßenverkehrs). Zu den Hauptthemen, mit denen sich diese Organisation aktuell befasst, gehören:
Verwendung von Sicherheitsgurten,
Verwendung von Kindersitzen,
Einhaltung der maximal erlaubten Geschwindigkeit,
Einhaltung des Sicherheistabstands,
Rücksichtnahme auf den Fahrradverkehr,
Sichtbarkeit und
Verkehrserziehung.
In der Tschechischen Republik wird gegenwärtig eine Verkehrschulung in den Kindergärten und in der 1. Stufe der Grundschulen durchgeführt. Sie konzentriert sich auf die Problematik des unfallfreien Sichbewegens und auf die Orientierung im Straßenverkehr. Ältere Kinder haben die Möglichkeit, gut und sicher Rad fahren zu lernen und wichtige Verhaltensregeln beim Radfahren in der Zeit außerhalb des Unterrichts zu gewinnen, zum Beispiel dank des Arbeitssystems auf Verkehrspielplätzen in bestimmten Gebieten.